HINWEISE FÜR UNFALLGESCHÄDIGTE

Was tun nach einem unverschuldeten Unfall?

Nach einem unverschuldeten Unfall ist schnelles, strukturiertes Handeln wichtig, damit Ihre Ansprüche vollständig und rechtssicher festgestellt werden können.

Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Autounfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Das Gutachten dient der vollständigen Schadenfeststellung und Beweissicherung. Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Auf dieser Grundlage können weitere Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder eine fiktive Abrechnung sachlich und rechtssicher geltend gemacht werden.

Steps 4

Sachverständiger Ihrer Wahl


Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Das Gutachten dient der Schadenfeststellung und Beweissicherung.

Steps 3

Rechtsanwalt Ihres Vertrauens


Das Gutachten unterstützt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche über einen Rechtsanwalt. Auch diese Kosten werden meist von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Steps 2

Fiktive Abrechnung (Auszahlung des Schadenbetrages)


Sie können auf eine Reparatur verzichten und sich den Schaden auszahlen lassen. Das Gutachten bildet die Grundlage für die Abrechnung.

Steps 1

Weitere Schadenersatzpositionen


Ein Gutachten ermöglicht die Feststellung weiterer Schadenpositionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall.

SIE WURDEN DURCH EINE ANDERE PERSON ODER EIN FAHRZEUG GESCHÄDIGT?

  • Es liegt ein Haftpflichtschaden über 750,00 EUR vor
  • Ihre Rechte sind durch den §249 BGB geregelt
§ 249 ART UND UMFANG DES SCHADENSERSATZES
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit Sie tatsächlich angefallen ist.
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Schritt-für-Schritt-Ablauf

Der Weg zum Gutachten

Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger begleite ich Sie Schritt für Schritt – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Übergabe des fertigen KFZ-Gutachtens. Der Ablauf ist transparent, effizient und auf das Wesentliche konzentriert.

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Rund um die Uhr für Sie erreichbar

24/7 erreichbar im Schadensfall

Im Schadensfall zählt schnelles und richtiges Handeln. Sie erreichen mich 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. So können wir frühzeitig die richtigen Schritte einleiten und eine unabhängige Schadensaufnahme sicherstellen.

FAQ

Häufige Fragen zum KFZ-Gutachten

Antworten auf häufige Fragen zum KFZ-Gutachten und zur Schadensregulierung nach einem Unfall.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Gutachten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Nein. Sie haben das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

In der Regel wird das Gutachten innerhalb weniger Werktage erstellt. In dringenden Fällen ist auch eine Erstellung innerhalb von 24 Stunden möglich.

Nein. Bei einem Unfallgutachten kann die Abrechnung auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung erfolgen (Abtretungserklärung).

Die Begutachtung erfolgt flexibel vor Ort – am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt.

In der Regel werden nur die Fahrzeugpapiere benötigt. Weitere Unterlagen sind meist nicht erforderlich.

Ein Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig und berücksichtigt auch Positionen wie Wertminderung, Restwert oder Nutzungsausfall.
Ein Kostenvoranschlag beschränkt sich in der Regel nur auf die Reparaturkosten.

Ein Gutachten ist insbesondere bei größeren Schäden sinnvoll, da nur so alle relevanten Schadenpositionen vollständig und rechtssicher erfasst werden.

KFZ-Sachverständigenbüro Andreas Kuster
Dipl.-Ing. (FH) & Kfz-Techniker-Meister

Unabhängige Schadengutachten und Beweissicherungsgutachten im Markgräflerland und Umgebung (+50 km).

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