Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme. Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren.
Nach einem unverschuldeten Unfall ist schnelles, strukturiertes Handeln wichtig, damit Ihre Ansprüche vollständig und rechtssicher festgestellt werden können.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Das Gutachten dient der vollständigen Schadenfeststellung und Beweissicherung. Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Auf dieser Grundlage können weitere Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder eine fiktive Abrechnung sachlich und rechtssicher geltend gemacht werden.

Die Kosten trägt in der Regel die gegnerische Versicherung. Das Gutachten dient der Schadenfeststellung und Beweissicherung.

Das Gutachten unterstützt die Durchsetzung Ihrer Ansprüche über einen Rechtsanwalt.
Auch diese Kosten werden meist von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Sie können auf eine Reparatur verzichten und sich den Schaden auszahlen lassen.
Das Gutachten bildet die Grundlage für die Abrechnung.

Ein Gutachten ermöglicht die Feststellung weiterer Schadenpositionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall.
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger begleite ich Sie Schritt für Schritt – von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Übergabe des fertigen KFZ-Gutachtens. Der Ablauf ist transparent, effizient und auf das Wesentliche konzentriert.
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme. Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren.
Zum vereinbarten Termin wird das Fahrzeug begutachtet. Dabei werden Fahrzeugdaten, Ausstattung und Zustand erfasst sowie umfangreiches Fotomaterial erstellt. Außer den Fahrzeugpapieren sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. Die Begutachtung dauert in der Regel etwa 30 Minuten.
m Anschluss werden unter anderem der Wiederbeschaffungswert, die voraussichtlichen Reparaturkosten, der Restwert, eine mögliche Wertminderung, Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer sowie relevante Nebenkosten ermittelt.
Auf Basis der aufgenommenen Daten wird das KFZ-Gutachten erstellt. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu drei Werktage.
Der erste Schritt ist die Kontaktaufnahme. Sie erreichen mich telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zur Begutachtung zu vereinbaren.
Die Kosten des Gutachtens richten sich nach dem ermittelten Fahrzeugwert.
Bei einem Unfallgutachten können die Kosten auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet werden (Abtretungserklärung möglich).
Im Schadensfall zählt schnelles und richtiges Handeln. Sie erreichen mich 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten. So können wir frühzeitig die richtigen Schritte einleiten und eine unabhängige Schadensaufnahme sicherstellen.
Antworten auf häufige Fragen zum KFZ-Gutachten und zur Schadensregulierung nach einem Unfall.
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Gutachten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Nein. Sie haben das Recht, einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
In der Regel wird das Gutachten innerhalb weniger Werktage erstellt. In dringenden Fällen ist auch eine Erstellung innerhalb von 24 Stunden möglich.
Nein. Bei einem Unfallgutachten kann die Abrechnung auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung erfolgen (Abtretungserklärung).
Die Begutachtung erfolgt flexibel vor Ort – am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in der Werkstatt.
In der Regel werden nur die Fahrzeugpapiere benötigt. Weitere Unterlagen sind meist nicht erforderlich.
Ein Gutachten dokumentiert den Schaden vollständig und berücksichtigt auch Positionen wie Wertminderung, Restwert oder Nutzungsausfall.
Ein Kostenvoranschlag beschränkt sich in der Regel nur auf die Reparaturkosten.
Ein Gutachten ist insbesondere bei größeren Schäden sinnvoll, da nur so alle relevanten Schadenpositionen vollständig und rechtssicher erfasst werden.
Unabhängige Schadengutachten und Beweissicherungsgutachten im Markgräflerland und Umgebung (+50 km).
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